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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Ferienwohnung Hörndlwand“
Inhaber: Monika Praxenthaler, Schwimmbadstr. 22, 83324 Ruhpolding
Wir bitten Sie die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.
Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen.
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Der Gastaufnahmevertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt (oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt) worden ist.
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Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die beiden Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig der Vertragsdauer.
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Bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung ist der Gastgeber verpflichtet dem Gast Schadenersatz zu leisten.
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Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen.
Der uns entstandene und vom Gast zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet:
- Ferienwohnung 90% des Reisepreises
- Bei Neubelegung fällt lediglich eine Gebühr von 10% an. -
a) Um Ausfälle zu vermeiden, ist der Gastgeber nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
b) Bis zu anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung ist der Gast für die Dauer des Vertrages verpflichtet, den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Der Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.
Um eventuelle Kosten zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
6. Anreise ab 15.00 Uhr. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 9 Uhr erfolgen. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 18.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.
Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
7. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
8. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
9. Pflichten und Obliegenheiten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den vereinbarten
Unterkunftspreis zu entrichten.
Er darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat
die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang
mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom
Gast und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen
in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte
und insbesondere eine Untervermietung ist unzulässig.
Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und
Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Leistungsträger anzuzeigen
und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann
nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine
Rüge nur gegenüber der TOURIST INFO genügt nicht.
Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt,
so hat der Gast dem Leistungsträger eine angemessene Frist
zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Gast berechtigt,
den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist
zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Leistungsträger die Abhilfe ernsthaft
und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung
des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Gast ein für den Leistungsträger
erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen
Kündigung hat.
Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem
Leistungsträger. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren
Tieren deren Zahl anzugeben. Der Gast haftet für die von ihm mitgebrachten
Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.
10. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
11. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
Für den Verlust von abgestellten persönlichen Gegenständen des Mieters wie z.B. Fahrräder und Skier im Gartenhaus durch Diebstahl / Einbruch wird keine Haftung übernommen.
Der Zutritt zum Mietobjekt erfolgt auf Gefahr des Mieters. Es kann keine Haftung für Unfälle übernommen werden.
Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
12. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Traunstein.